Von der Burgergemeinde zur Burgerkorporation

Im Jahre 1856, gestützt auf die Gesetze des Kantons Bern, wurden in Zwingen die Korporationsgüter zwischen Einwohnergemeinde und Burgergemeinde aufgeteilt. Unter die Zuständigkeit der Burgergemeinde gehörten der Wald, diverses Weideland, Äcker und Wiesen. Die Einwohnergemeinde war verantwortlich für die der Allgemeinheit dienenden Sachen wie Wasser, Wege, Schulräume und Gebäude.

Mit dem Übertritt des Laufentals vom Kanton Bern zum Kanton Baselland änderte die Rechtslage. Da es im Kanton Baselland keine Burgergemeinden gibt, musste eine neue Form gefunden werden. Nach zahlreichen Diskussionen und einer Urnenabstimmung sowohl bei den Einwohnern wie auch bei den Burgern wurde die Burgergemeinde aufgelöst und auf den 1. Januar 1995 eine öffentlich-rechtliche Burgerkorporation gegründet. Die Mitgliedschaft wurde folgendermassen definiert.

„Die Burgerkorporation besteht aus denjenigen Personen, welche am 31. Dezember 1993 das Burgerrecht der Burgerschaft Zwingen hatten sowie allen gegenwärtigen und zukünftigen direkten Nachfahren aller Grade dieser Personen, deren Familienname einem Burgergeschlecht von Zwingen entspricht“

Burgergeschlechter von Zwingen sind: Anklin, Cueni, Felix, Fritschi, Hof, Hueber, Imhof, Jermann, Scherrer und Stark.

Zur Hauptaufgabe der Burgerkorporation gehören die Verwaltung des Burgerguts, die Bewirtschaftung des Waldes und der Grundstücke, die Förderung der Heimatverbundenheit und des sozialen und kulturellen Lebens in Zwingen sowie die Führung des Burger-Adressenverzeichnisses.

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